Arbeitssicherheitseinlagen
für Berufsschuhe

Schutz und gesunder Komfort am Arbeitsplatz

Wer orthopädische Schuheinlagen benötigt, um täglich mit gutem Halt und möglichst schmerzfrei auf den Beinen zu sein, kann auch beim Tragen von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen im Joballtag nicht auf diesen entlastenden Komfort und bequemen Fußschutz verzichten. Orthopädische Einlagen unterstützen die Gesundheit der Füße und des gesamten Bewegungsapparates. Doch wenn die berufliche Tätigkeit die Einhaltung von Sicherheitsstandards erfordert, gilt es besondere Vorschriften zu beachten: Für zugelassene baumustergeprüfte Arbeitsschuhe dürfen nur Arbeitssicherheitseinlagen verwendet werden.

Hier finden Sie erste Informationen rund um Berufsschuhtechnik, die Fußversorgung für Arbeitssicherheit und orthopädische Arbeitssicherheitseinlagen. Natürlich stehen Ihnen die erfahrenen Fachkräfte von Pieschek Orthopädietechnik darüber hinaus mit Beratung, Analyse Ihrer Füße und handwerklichem Können zur Seite. Wir stellen orthopädische Maßeinlagen passend für jeden Schuh her – auch für jedes Modell zertifizierter Berufsschuhe können wir individuelle orthopädische Arbeitssicherheitseinlagen fertigen, die den Vorschriften entsprechen.

Was ist, wenn man normale Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen trägt?

Wenn man die ursprünglichen, vom Hersteller gelieferten Einlegesohlen in zertifizierten Sicherheits- oder Arbeitsschuhen gegen eigene Sohlen und Einlagen – dazu zählen auch orthopädische Einlagen – austauscht, können sich die besonderen Schutzeigenschaften dieser Schuhe erheblich ändern. Das betrifft zum Beispiel die Isolier- und Leitfähigkeit oder auch der Raum unter einer Zehenkappe in Schutzschuhen.

Um eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit zu vermeiden, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Persönliche Schutzausrüstung – PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) – baumustergeprüft sein muss. Darunter fallen eben auch orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen.

Wie verhält es sich mit orthopädischen Arbeitssicherheitseinlagen für Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe?

Das Tragen spezieller orthopädischer Arbeitssicherheitseinlagen, die aus gesundheitlichen Gründen nötig sind, ist zulässig. Voraussetzung: Diese Arbeitssicherheitseinlagen müssen die gesetzlichen Anforderungen rund um die Persönliche Schutzausrüstung sowie die sicherheitstechnischen Vorgaben der Hersteller von industriell gefertigten Sicherheits- und Schutzschuhen erfüllen. So lässt sich sicherstellen, dass die besonderen Schutzeigenschaften funktionsfähig bleiben. Dies dient letztlich der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen.

Die Grundlage für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, speziell für Fuß- und Knieschutz, bildet das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Regel 112-191“. Diese Regeln beschreiben die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung und geben vor, dass orthopädische Anpassungen bei Arbeitsschuhen geprüft werden müssen.

Wir können für jedes Modell zugelassener Arbeitssicherheitsschuhe orthopädische Schuheinlagen anfertigen, die alle Sicherheitsvorgaben erfüllen.

Wer übernimmt die Kosten für den Arbeitsschutz?

Je nach persönlicher Situation des Antragstellers können unterschiedliche Träger für die Kostenübernahme infrage kommen.

  • In manchen Fällen übernimmt möglicherweise der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsschutz.
  • Meist ist die Gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger. Link zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten.
  • Für Beschäftigte, die noch keine 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die Agentur für Arbeit der Kostenträger. Zu beantragen sind die Einlagen bei der Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt.

Hie finden Sie eine Auswahl der Formulare für Anträge der Deutschen Rentenversicherung:

  • GO100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
  • G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind
  • G0134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder von Arbeitsschuhen
  • G0135 Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe
  • Reha0205 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf orthopädische Sicherheitsschuhe

Was muss man tun, um die Arbeitssicherheitseinlagen zu beantragen?

  1. Wir benötigen Ihre Notwendigkeitsbescheinigung für Arbeitssicherheitsschuhe.
  2. Suchen Sie bitte den für Sie zuständigen Kostenträger heraus. Das Formular von der Deutschen Rentenversicherung für die Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie hier
  3. Füllen Sie bitte den Antrag für die Kostenübernahme aus.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir machen Ihnen anschließend Ihren Kostenvoranschlag fertig.
  5. Sobald Sie eine Freigabe des Kostenvoranschlags erhalten haben, melden Sie sich wieder bei uns. Dann kümmern sich unsere Orthopädieschuhtechniker um die bestmögliche Versorgung Ihrer Füße.
Für Sie vor Ort

Pieschek Orthopädieschuhtechnik
Wentorfer Straße 1a
21029 Hamburg

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Montag - Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

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